Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Sprachedienstleister und Sprachdienstleisterinnen
(Stand: Juni 2019)
1.Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich
1.1.Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Auftraggeberin/dem Auftraggeber (im Folgenden „Auftraggebende“) und Martha Rivadeneira Caldas (im Folgenden „Sprachdienstleisterin“, „Übersetzerin“, „Dolmetscherin“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Die Sprachdienstleisterin schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Die/der Auftraggebende anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass die/der Auftraggebende auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.
1.2.Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3.Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der/des Auftraggebenden sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden von der Sprachdienstleisterin ausdrücklich schriftlich anerkannt.
2.Verweise
Zur Auslegung dieser AGB gelten in folgender Reihenfolge
2.1.die ÖNORM EN ISO 17100 Übersetzungsdienstleistungen - Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen in der jeweils gültigen Fassung
2.2.die ÖNORM D1201 Übersetzungsverträge in der jeweils gültigen Fassung
3.Umfang der Leistung
3.1.Die Sprachdienstleisterin erbringt gegenüber der/dem Auftraggebenden Sprachdienstleistungen, das umfasst insbesondere Übersetzen und kommunal Dolmetschen, Lokalisierung von Software, Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung anderer den Sprachdienstleistungen zugehörigen oder allfälliger Zusatzdienstleistungen.
3.2.Die Sprachdienstleisterin verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister:innen und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Die Sprachdienstleisterin schuldet jedoch keinen Erfolg. Sie ist nicht verantwortlich dafür, dass ihre Dienstleistung den von der/vom Auftraggebenden gewünschten Zweck erfüllt. Dafür ist die/der Auftraggebende selbst verantwortlich.
3.3.Die/der Auftraggebende verpflichtet sich der Sprachdienstleisterin zusammen mit der Übermittlung des Ausgangstextes bereits zur Angebotslegung mitzuteilen, wofür die Übersetzung verwendet wird, z. B. ob sie
3.3.1.für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist,
3.3.2.der eigenen Information dient,
3.3.3.der Veröffentlichung und Werbung dient,
3.3.4.für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren vorgesehen ist,
3.3.5.oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem die Übersetzung der Texte durch der damit befassten Sprachdienstleisterin von Bedeutung ist.
3.4.Die/der Auftraggebende darf die Übersetzung nur zu dem von ihr/ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass die/der Auftraggebende die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keinerlei Haftung der Sprachdienstleisterin auch dann nicht, wenn die Dienstleistung den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister:innen widerspricht.
3.5.Übersetzungen sind von der Sprachdienstleisterin, sofern nicht anders vereinbart, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern.
3.6.Bei Texten, die mit den gängigen Office-Anwendungen bearbeitbar sind, wird die Formatierung des Ausgangstextes beibehalten. Übersetzungen sind von der Übersetzerin, so nichts anderes vereinbart ist, in elektronischer Form zu liefern (ÖNorm EN 15038).
3.7.Etwaige Sonderwünsche sind getrennt zu vereinbaren und zu honorieren (Sonderformate, Fahnenkorrektur, CMS, Projektmanagement usw.).
3.8.Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung der/des Auftraggebenden und wird von der Übersetzerin keiner Prüfung unterzogen.
3.9.Die Zahlenwiedergabe durch die Übersetzerin erfolgt nur nach dem Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist ausschließlich die/der Auftraggebende verantwortlich.
3.10.Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, hat die/der Auftraggebende vorab die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzugeben.
3.11.Die Sprachdienstleisterin hat das Recht, den Auftrag an qualifizierte Übersetzer:innen weiterzugeben. In diesem Falle bleibt sie jedoch ausschließliche Übersetzerin und Vertragspartnerin der/des Auftraggebenden.
3.12.Der Name der Sprachdienstleisterin darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von dieser übersetzt und keine Veränderungen an der Übersetzung – ohne der Zustimmung der Sprachdienstleisterin - vorgenommen wurden.
3.13.Die Übermittlung der Zieltexte erfolgt mittels Datentransfer (wie z. B. E-Mail).
3.14.Wurde nichts anderes vereinbart, erfolgt die formale Gestaltung nach den Regelungen der ÖNORM EN ISO 17100.
4.Spezifika Dolmetschleistungen
4.1.Die/der Auftraggebende hat die Dolmetscherin durch Bereitstellung der zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Vorbereitungsmaterialien und Unterlagen zu unterstützen (dazu zählen unter anderem PowerPoint-Präsentationen und ausformulierte Vorträge/Reden).
4.2.Das Honorar wird der Dolmetscherin spätestens 4 Wochen nach Eingang der Honorarnote überwiesen.
4.3.. Bei Storno seitens der/des Auftraggebenden bezahlt dieser nachweislich bereits entstandene Kosten sowie:
50 % des vereinbarten Honorars bei Absage 30-14 Tage vor Veranstaltungsbeginn,
80 % des vereinbarten Honorars bei Absage ab 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn. Übernimmt die Dolmetscherin in dem freigewordenen Vertragszeitraum einen anderen Dolmetschauftrag, wird das dafür erzielte Honorar von den Stornokosten abgezogen.
Bei Absage früher als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen für die/den Auftraggebenden abgesehen von der Erstattung bereits entstandener Kosten keine weiteren Storno-Kosten an.
4.4.Sollte die Dolmetscherin an der Erfüllung des Vertrags verhindert sein, hat sie die/den Teamchef:in zu informieren, der/die eine gleichwertige Vertretung sucht. Auf Wunsch des Teamchefs / der Teamchefin kann die Dolmetscherin auch selbst eine gleichwertige Vertretung suchen.
4.5.Bei Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit können Überstunden in Rechnung gestellt werden: Ab einer Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit von mehr als 30 Minuten werden 50€ pro angefangener halber Stunde verrechnet.
4.6.Die Dolmetschung ist in der Regel zur sofortigen Anhörung bestimmt. Ihre Aufzeichnung bzw. Ihr Live-Streaming ist ohne die vorherige Zustimmung der Dolmetscherin unzulässig. Die Urheberrechte der Dolmetscherin bleiben vorbehalten. Für die Aufzeichnung bzw. das Live-Streaming der Dolmetschung gelangt ein zusätzliches Tageshonorar zur Anrechnung.
5.Honorar und Zahlungsbedingungen
5.1.Die Preise für die jeweiligen Sprachdienstleistungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) der Sprachdienstleisterin, die für die jeweilige Art der erbrachten Leistung anzuwenden sind.
5.2.Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage, z. B.: Normzeilen (à 55 Zeichen inkl. Leerzeichen), Wörter, Stundensatz, Zieltext, Ausgangstext.
5.3.Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich (im Original, per Fax oder E-Mail) und nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Andere Kostenvoranschläge gelten immer nur als unverbindliche Richtlinie. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen der Übersetzerin erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15% ergeben, so wird die Übersetzerin den Kunden davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich, und diese Kosten können von der Übersetzerin ohne Rücksprache mit dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
5.4.Sofern nicht anders vereinbart, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.
5.5.Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen wird ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt.
5.6.Für das Korrekturlesen von Texten steht der Übersetzerin ein angemessener Kostenersatz zu.
5.7.Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, welche vorab zu vereinbaren sind.
5.8.Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete lndexzahl. Schwankungen der lndexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2,5% bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene lndexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen oder -senkungen berechtigen den Sprachdienstleister ebenfalls zu einer entsprechenden nachträglichen Preiskorrektur.
5.9.Die Sprachdienstleisterin ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.
5.10.Wurde zwischen der/dem Auftraggebende und der Sprachdienstleisterin Teilzahlung (z.B. Lieferung von Teilleistungen oder bei Akontozahlung) vereinbart, ist die Sprachdienstleisterin bei Zahlungsverzug des Auftraggebenden berechtigt, die Arbeit an aktuellen Aufträgen für diesen Auftraggebenden ohne Rechtsfolgen für die Sprachdienstleisterin so lange einzustellen, bis der Auftraggebende seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Sprachdienstleisterin hat den Auftraggebenden aber umgehend von der Einstellung der Arbeit zu informieren.
6.Termine, Lieferung
6.1.Der Liefertermin ist zwischen der Sprachdienstleisterin und der/dem Auftraggebenden zu vereinbaren. Der Liefertermin bildet einen wesentlichen Vertragsbestandteil des von der Sprachdienstleisterin angenommenen Auftrages. Wurde kein Liefertermin vereinbart, ist die Dienstleistung in angemessener Zeit zu erbringen. Sollte der Liefertermin nicht eingehalten werden können, hat die Sprachdienstleisterin die/den Auftraggebende:n umgehend zu informieren und bekannt zu geben, bis zu welchem Termin die Dienstleistung erbracht wird.
6.2.Voraussetzung für die Einhaltung des Liefertermins, insbesondere bei einem Fixgeschäft ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher von der/vom Auftraggebenden beizustellender Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) und im angegebenen Dateiformat sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen bei Lieferung von Teilleistungen oder Ähnlichem und sonstiger anderer Verpflichtungen. Erfüllt die/der Auftraggebende seine Verpflichtung zur Bereitstellung und Bezahlung nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den der Sprachdienstleisterin die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden. Bei einem Fixgeschäft obliegt es der Sprachdienstleisterin zu beurteilen, ob auch bei verspäteter zur Verfügungstellung von Unterlagen durch die/den Auftraggebende:n der vereinbarte Liefertermin gehalten werden kann. Fallen dadurch Zuschläge für Express- und Wochenendarbeiten an, hat die Sprachdienstleisterin die/den Auftraggebende:n darüber umgehend zu informieren. Kann die/der Auftraggebende nicht erreicht werden, gebühren diese Zuschläge dann, wenn sie zur Einhaltung des Fixgeschäftes tunlich sind.
6.3.Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die die/der Auftraggebende zu vertreten hat, z. B. weil sie/er die Unterlagen der Sprachdienstleisterin nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder ihre/seine Mitwirkungspflicht verletzt, steht der Sprachdienstleisterin eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in der Höhe von 50% des Auftragswertes der vereinbarten Leistung oder Teilleistung zu. Eine Anrechnung dessen, was sich die Sprachdienstleisterin infolge Unterbleibens der Arbeit erspart oder sie durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat, findet nicht statt (vgl. § 1168 ABGB).
6.4.Die mit der Übermittlung der von der/vom Auftraggebenden beizustellenden Unterlagen verbundenen Gefahren trägt die/der Auftraggebende; die mit der Übermittlung der Dienstleistung verbundenen Gefahren trägt die Sprachdienstleisterin.
6.5.Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die von der/vom Auftraggebenden der Sprachdienstleisterin zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages bei der Sprachdienstleisterin. Die Sprachdienstleisterin hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.
7.Höhere Gewalt
7.1.Für den Fall der höheren Gewalt hat die Sprachdienstleisterin die/den Auftraggebende:n unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Sprachdienstleisterin als auch die/den Auftraggebende:n, vom Vertrag zurückzutreten. Die/der Auftraggebende hat jedoch der Sprachdienstleisterin Ersatz für bereits getätigten Aufwendungen bzw. Leistungen zu leisten.
7.2.Als höhere Gewalt werden angesehen: Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Sprachdienstleisterin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen und ähnliche Vorkommnisse.
8.Geheimhaltung/Datenschutz
8.1.Die Sprachdienstleisterin verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten der/des Auftraggebenden, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
8.2.Die Sprachdienstleisterin ist von ihrer Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber Erfüllungsgehilfen, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat ihre Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
8.3.Die Geheimhaltung ist zeitlich auf 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränkt.
8.4.Die Sprachdienstleisterin ist berechtigt, ihm übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z.B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.
8.5.Soweit es sich um Angaben der/des Auftraggebenden zur Kommunikation handelt (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt die/der Auftraggebende zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des § 107 TKG an ihn gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann von der/vom Auftraggebenden jederzeit widerrufen werden.
8.6.Die/der Auftraggebende hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des DSG das Recht, die Löschung ihrer/seiner Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn die Sprachdienstleisterin keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft.
9.Haftung für Mängel (Gewährleistung)
9.1.Sämtliche Mängel müssen von der/vom Auftraggebenden in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Dies hat innerhalb einer Woche nach Lieferung der Dienstleistung zu erfolgen.
9.2.Zur Mängelbehebung bzw. -beseitigung hat die/der Auftraggebende der Sprachdienstleisterin eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung seiner Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von der Sprachdienstleisterin behoben, so hat der Auftraggebende keinen Anspruch auf Preisminderung noch auf Wandlung des Vertrages.
9.3.Wenn die Sprachdienstleisterin die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann die/der Auftraggebende vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder eine Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht jedoch kein Recht zum Vertragsrücktritt oder zur Wandlung des Vertrages (§ 932 Abs. 4 ABGB).
9.4.Gewährleistungsansprüche berechtigen die/den Auftraggebende:n nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages; in einem derartigen Fall verzichtet die/der Auftraggebende auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
9.5.Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn die/der Auftraggebende in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn der Sprachdienstleisterin Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist der Sprachdienstleisterin ein angemessener Kostenersatz zu bezahlen.
9.6.Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keiner Gewährleistung; gleiches gilt auch für Überprüfungen von fremden Übersetzungen.
9.7.Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Übersetzungsmangel.
9.8.Für auftragsspezifische Abkürzungen, die von der/vom Auftraggebenden bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, wird keine Gewähr geleistet.
9.9.Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt Die Sprachdienstleisterin keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird der/dem Auftraggebenden empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen.
9.10.Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur gemäß Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist die/der Auftraggebende verantwortlich.
9.11.Für von der/vom Auftraggebenden beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet die Sprachdienstleisterin, sofern diese nicht mit der Lieferung der/dem Auftraggebenden zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 6.4 sinngemäß.
9.12.Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) wird die Sprachdienstleisterin nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung der Sprachdienstleisterin für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien u.ä.) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit der Sprachdienstleisterin vorliegt.
10.Schadenersatz
10.1.Alle Schadenersatzansprüche gegen die Sprachdienstleisterin sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden durch die Sprachdienstleisterin grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Schäden an Personen nach dem Produkthaftungsgesetz, die nachweislich durch eine fehlerhafte Übersetzung verursacht wurden.
10.2.Schadenersatzansprüche der/des Auftraggebenden sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber 12 Monate nach Beendigung des jeweiligen Dienstleistungsvertrages gerichtlich geltend zu machen, anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit verlängert diese Frist nicht. Die/der Auftraggebenden hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Sprachdienstleisterin zurückzuführen ist.
10.3.Für den Fall, dass die/der Auftraggebende die Übersetzung zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung der Sprachdienstleisterin aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen.
11.Eigentumsvorbehalt
11.1.Sämtliche der/dem Auftraggebenden überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum der Sprachdienstleisterin.
11.2.Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Translation Memories, Terminologiedatenbanken, Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen wie z .B. Literatur oder Skripten bleiben geistiges Eigentum der Sprachdienstleisterin und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung der Sprachdienstleisterin erfolgen.
11.3.lm Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Translation Memories sind - falls nicht anders vereinbart - Eigentum der Sprachdienstleisterin. Sollte die/der Auftraggebende eine Übergabe wünschen, ist dies ein Zusatzauftrag der entsprechend zu vergüten ist.
11.4.Von der/vom Auftraggebenden zur Verfügung gestellte Translation Memories und Terminologiedatenbanken bleiben - so nicht anders vereinbart - weiterhin Eigentum der/des Auftraggebenden.
12.Urheberrecht
12.1.Die Sprachdienstleisterin ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der/dem Auftraggebenden das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Die/der Auftraggebende sichert ausdrücklich zu, dass sie/er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
12.2.Die/der Auftraggebende ist verpflichtet, die Sprachdienstleisterin gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn die/der Auftraggebende keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. Die Sprachdienstleisterin wird solche Ansprüche der/dem Auftraggebenden unverzüglich anzeigen und ihr bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt die/der Auftraggebende nach Streitverkündigung nicht als Streitgenossin der Übersetzerin dem Verfahren bei, so ist die Übersetzerin berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich bei der/beim Auftraggebenden ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.
12.3.Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat die/der Auftraggebende den Verwendungszweck anzugeben. Die/der Auftraggebende erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen.
12.4.Die Übersetzerin bleibt als geistige Schöpferin der Übersetzung Urheberin derselben und es steht ihr daher das Recht zu, als Urheberin genannt zu werden. Die/der Auftraggebende erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Übersetzung. Der Name der Übersetzerin darf nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von dieser stammt bzw. bei deren nachträglicher Zustimmung.
12.5.Die Übersetzerin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat auch von ihr Beauftragte zur Verschwiegenheit im selben Umfang zu verpflichten.
13.Zahlung
13.1.Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Sprachdienstleistung und nach Rechnungslegung zu erfolgen.
13.2.Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung von der/vom Auftraggebenden nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem vereinbarten Tag zur Abholung die Zahlungspflicht der/des Auftraggebenden ein.
13.3.Tritt Zahlungsverzug ein, so ist Die Sprachdienstleisterin berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe (8% über dem Basiszinssatz) sowie angemessene Mahnspesen in Anrechnung gebracht.
13.4.Bei Nichteinhaltung der zwischen der/dem Auftraggebenden und der Sprachdienstleisterin vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Akontozahlung) ist die Sprachdienstleisterin berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden anderen Aufträgen der/des Auftraggebenden nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis die/der Auftraggebenden seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ein fixer Liefertermin vereinbart wurde (siehe Punkt 5.1.). Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits der/dem Auftraggebenden keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird die Sprachdienstleisterin in ihren Rechten in keiner Weise präjudiziert.
14.Allgemeines
14.1.Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
14.2.Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
14.3.Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen der/dem Auftraggebenden und dem Sprachdienstleister bedürfen der Schriftform.
15.Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1.Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz der Sprachdienstleisterin.
15.2.Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz der Sprachdienstleisterin sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
15.3.Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.